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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allen von der Change International Ltd. ausgeführten Lieferungen, Werk-, Dienst- und Agenturleistungen liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen zugrunde. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere wider- sprechende Geschäftsbedingungen, bedürfen unserer ausdrücklichen schrift- lichen Zustimmung.
Allgemeines
Der Auftraggeber verpflichtet sich zu vollständiger, ausführlicher Information und systematischem Briefing.
Angebote
Alle Angebote sind freibleibend. Preise und Aufwandschätzung beruhen auf den Erkenntnissen bei Angebotsabgabe. Änderungen sind vorbehalten. Mündliche oder fernmündliche Angebote werden erst dann verbindlich, wenn die nachfolgende schriftliche Bestätigung vorliegt.
Alle Preise verstehen sich zuzügl. MwSt, sofern diese nicht bereits im vereinbarten Preis offen ausgewiesen ist.
Alle bestellten Leistungen einschl. verlangter Vorentwürfe sind zu honorieren, auch wenn sie nicht verwendet werden oder der Auftraggeber seine Absichten ändert.
Die Change International Ltd. ist berechtigt, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber durch Dritte zu erfüllen.
Bei Seminaren und Trainings sind die Seminarbeschreibungen, insbesondere hinsichtlich Dauer und Teilnehmerzahl, Bestandteil dieser Geschäftsbedin- gungen.
Gefahrübergang, Versand
Die Gefahr geht in allen Fällen mit Absendung der Ware auf den Besteller über. Wenn nicht anders vereinbart, gelten alle Lieferungen ab Betrieb aus- schließlich Versand und Verpackung. Der Versand erfolgt ausnahmslos auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, Transportversicherungen werden nur auf ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers zu dessen Lasten abgeschlossen.
Lieferfristen
Wird ein vereinbarter Liefer- oder Ausführungstermin um mehr als vier Wochen überschritten, so ist der Auftraggeber berechtigt eine Nachfrist von vier Wochen zu setzen. Wird die Liefer- oder Ausführungspflicht bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich bis spätestens innerhalb einer Woche nach Ablauf der Nachfrist erklärt werden. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Nichtlieferung sind in jedem Falle ausgeschlossen.
Für die Dauer der Prüfung der Andrucke, Fertigungsmuster, Repro-Vorlagen usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen und zwar von dem Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme.
Wahrnehmung von Terminen
Nimmt der Auftraggeber einen mit der Change International Ltd. abgesprochenen Termin (Besprechung, Training usw. ) nicht wahr, wird für die Durchführung der geplanten Aktivität mit dem Auftraggeber ein Ersatztermin vereinbart. Der Auftraggeber trägt die vereinbarten Gebühren, wenn die Absage durch den Auftraggeber aus Gründen erfolgt, die die Change International Ltd. nicht zu vertreten hat zu 50%, wenn sie weniger als vierzehn Tage vor dem geplanten Termin erfolgt zu 100%.
Umgekehrt wird sich die Change International Ltd. im Falle von Krankheit, Unfall oder sonstiger Verhinderung eines Trainers bemühen einen Vertreter einzusetzen. Soweit das nicht möglich ist, wird die Change International Ltd. den Termin zu einem späteren Zeitpunkt mit dem ursprünglichen Trainer wahrnehmen. Schadenersatzansprüche gegen die Change International Ltd. bzw. Stornierung sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Durch Ausfall des Termins zum vereinbarten Zeitpunkt wird die Vereinbarung über die Durchführung nicht aufgehoben, sondern es verschiebt sich lediglich der Zeitpunkt der Durchführung. Sollte ein Projekt insgesamt oder teilweise zu einem “Stop” kommen – aus Gründen die die Change International Ltd. nicht zu verantworten hat (also nicht durchführbar sein) – werden 4/10 zuzügl. MwSt. der noch nicht durchgeführten Tätigkeiten gem. Auftragsbestätigung berechnet.
Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung oder Erbringung von Werk- oder Dienstleistung und nach Ausstellung der Rechnung ohne jeden Abzug zu leisten.
Bei größeren Aufträgen können, der geleisteten Arbeit entsprechend, monatliche Zwischenrechnungen ausgestellt oder Teilzahlungen gefordert werden.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen der Change International Ltd. ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen.
Die Berechnung richtet sich nach den gültigen Honorarsätzen.
Gesondert berechnet werden, soweit nicht als Sachleistung durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt: Versand und Verpackung, graphische Gestaltung und Reinzeichnungen, Fotos und Retuschen, reprofähige Vorlagen und Laserdrucke, aber auch umfangreichere Textarbeiten, für die evtl. freie Mitarbeiter oder Journalisten in Anspruch genommen werden, Kosten für Vervielfältigung, Kopien, Druck, Satz, Kosten für Seminartechnik sowie deren Auf- und Abbau, Teilnehmerunterlagen für Seminare Vorbereitungszeiten etc., sowie Kosten für Reisen und Übernachtungen, die zur Erledigung der Arbeiten anfallen.
Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht
Bis zur vollen Bezahlung bleiben die gelieferten Waren aller Art, sowie Vorschläge, Texte, Entwürfe, Konzepte usw. Eigentum der Change International Ltd.. Hier verbleiben auch nach der Zahlung des Honorars sämtliche nicht ausdrücklich auf den Auftraggeber übertragene Schutzrechte an den erbrachten Leistungen. Insbesondere darf der Auftraggeber Leistungen der Change International Ltd. nur für den Zweck in Anspruch nehmen, für den sie bestellt und erworben sind. Die Benutzung oder Vervielfältigung von Seminarunterlagen zu Trainingszwecken ist nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen Genehmigung gestattet. Die Change International Ltd. ist als Inhaber der Urheberrechte befugt, ihre Arbeiten zu signieren und im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Im Hinblick auf das bei der Change International Ltd. verbleibende Urheberrecht ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Vorschläge, Texte, Entwürfe usw. ohne Zustimmung der Change International Ltd. zu ändern oder zu ergänzen oder die Änderung oder Ergänzung durch einen Dritten zu veranlassen. Vorbehaltlich anderer Absprachen dürfen Vorentwürfe nur von der Change International Ltd. selbst weiterentwickelt werden.
Die Change International Ltd. hat Anspruch darauf, über den Erfolg der von ihr gestalteten Konzepte oder durchgeführten Maßnahmen genau informiert zu werden. Es stehen ihr jeweils kostenlose Belegexemplare zu.
Aufträge an Dritte
Soweit die Change International Ltd. Aufträge an Dritte erteilt, gelten die Dritten nicht als ihre Erfüllungsgehilfen. Die Change International Ltd. tritt jedoch alle Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche, die ihr gegenüber Dritten zustehen, an den Auftraggeber ab. Eine darüber hinausgehende Haftung für die Arbeitsergebnisse Dritter wird abbedungen.
Genehmigung von Mustern
Die Change International Ltd. verpflichtet sich, vor der Herstellung von Drucksachen, Medien etc. jeweils die Genehmigung des Auftraggebers bzw. eines seiner Beauftragten oder Bevollmächtigten einzuholen. Dies geschieht dadurch, daß die Entwürfe an der dafür bezeichneten Stelle vom Auftraggeber bzw. seinem Bevollmächtigten abgezeichnet werden.
Schweigepflicht
Die Change International Ltd. verpflichtet sich, über sämtliche ihr bekannt werdenden Einzelheiten der Organisation, Produktion und des Vertriebes des Auftraggebers oder seiner Kunden gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren, soweit diese Einzelheiten ihrer Natur nach vertraulich zu behandeln sind.
Konkurrenzausschluss
Konkurrenzausschluss ist im Bedarfsfall gesondert zu vereinbaren. Die Change International Ltd. verpflichtet sich aber in jedem Fall, keinerlei Informationen über Kunden an Wettbewerber weiter zu geben.
Versicherung, Lagerkosten
Für das Eigentum des Auftraggebers, insbesondere für Manuskripte, Originale, Druckplatten, reprofähige Vorlagen, Negative usw. wird von der Change International Ltd. bei Transport und Aufbewahrung keine Haftung übernommen, es sei denn, dass die Change International Ltd. der Vorwurf grober Fahrlässigkeit trifft.
Rechtliche Überprüfung
Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung zur Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit in Wort und Bild aller von der Change International Ltd. vorgeschlagenen und gestalteten Leistungen. Eine Gewähr für Schutzfähigkeit und wettbewerbs-rechtliche Unbedenklichkeit ist ausgeschlossen.
Gewährleistung
Die Change International Ltd. leistet für erkennbare und verborgene Mängel oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften von Drucksachen innerhalb von drei Monaten nach dem Tage der Ablieferung ausschließlich in der Weise Gewähr, dass nach ihrer Wahl unentgeltlich die Ware nachgebessert oder mangelfreie Ware nachgeliefert wird. Andere Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind ausge- schlossen.
Mängel eines Teiles der Lieferung oder Leistung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung oder Leistung führen.
Mängelrügen müssen schriftlich spätestens innerhalb von acht Tagen nach Ablieferung der Ware und bei verborgenen Mängeln spätestens innerhalb von acht Tagen nach Erkennbarkeit des Mangels erhoben werden. Bei Versäumen dieser Fristen können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.
Die Change International Ltd. ist zur Nachbesserung nicht verpflichtet, solange der Auftraggeber seine Vertragspflichten nicht erfüllt.
Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die gelieferte Ware verändert, unsachgemäß behandelt oder verarbeitet wird. Für Fremderzeugnisse haftet die Change International Ltd. in keinem Fall. Es tritt jedoch etwaige Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses an den Auftraggeber ab.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Geschäftssitz der Change International Ltd.. Die Beziehungen zwischen der Change International Ltd. und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.